Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für mobile Toiletten und Toilettenwagen von Nürnberg WC-Mietservice

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle jetzigen oder zukünftigen Angebote und Verträge von mobilen Toilettenkabinen, Toilettenwagen und allen angebotenen Serviceleistungen von Nürnberg WC-Mietservice. Mit Vertragsabschluss werden die AGB automatisch anerkannt.

Vertragsgegenstand, Höhere Gewalt
Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung und Aufstellung von mobilen Toiletten, Toilettenwagen, deren Entsorgung und zusätzlich bestellte Serviceleistungen.
Der Vermieter behält sich vor, die Anmietung abzusagen, wenn Gründe eintreten, die außerhalb der Einwirkungsmöglichkeiten des Vermieters liegen (wie z.B. Nichterteilung oder Entziehung von Genehmigungen, höhere Gewalt, Unruhen, Streiks usw.). Haftungsansprüche gegen den Vermieter entstehen daraus nicht.

Serviceleistungen, Anlieferung
Die Toilettenkabinen und die Toilettenwagen werden in funktionsfähigem Zustand geliefert. Der Reinigungs- und Entsorgungsservice der Kabinen wird einmal pro Woche durchgeführt, wobei der Zeitpunkt der Leistung von Nürnberg WC-Mietservice festgelegt wird.
Der freie Zugang zu den Kabinen ist vom Auftraggeber zu gewährleisten. Für die Toilettenkabinen ist der Zugang bis auf 5 m für LKW-Fahrzeuge befahrbar zu halten oder die Toilettenkabinen bis auf 5 m Abstand an das Servicefahrzeug zu bringen. Falls der Zugang nicht sichergestellt ist, gilt die Leistung der Anlieferung seitens des Vermieters als erbracht.

Mietdauer
Für die normalen Toilettenkabinen beträgt die Mindestmietdauer 4 Kalenderwochen. Die Abrechnung erfolgt für jeweils 4 Kalenderwochen im Voraus. Für jede angefangene Woche wird der volle Wochenmietpreis berechnet.
Für die Toilettenkabinen, die für Veranstaltungen gemietet werden, ist in dem im Voraus zu entrichtende Mietpreis eine Mietdauer von einem Wochenende enthalten. Sonderabsprachen sind möglich, bedürfen aber der Schriftform.
Die Toilettenwagen haben Tagesmietpreise und Wochenendpauschalen. Eventuell benötigtes Personal auf den Toilettenwagen wird gesondert in Rechnung gestellt.

Leistungen/Verpflichtungen des Mieters, Überprüfung
Eventuelle notwendige Versorgungsanschlüsse werden durch den Mieter zur Verfügung gestellt.
Für eventuelle Anzeigen und Gebühren an die GEMA, GEZ und/oder an das Finanzamt ist der Mieter selbst verantwortlich. Er ist ausschließlicher Schuldner derartiger Gebühren und Abgaben.
Die Verlegung der Mietgegenstände vom vertraglich festgestellten Standort bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Das Transportrisiko der Verlegung ist dann auf der Seite des Mieters.
Der Mieter verpflichtet sich zum ausschließlichen Gebrauch des Mietgegenstandes im Sinne des abgeschlossenen Vertrages. Der Mieter ist verpflichtet, etwaig erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen. Dies gilt insbesondere für die Genehmigung zum Aufstellen des Mietgegenstandes auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sachgerecht zu behandeln sowie eine fachgerechte Wartung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten.
Der Mietgegenstand ist an dem laut Vertrag vereinbarten Standort aufzustellen. Der Mieter ist während der gesamten Mietdauer verantwortlich für eine ausreichende Untergrundbeschaffenheit und die Anfahrbarkeit des Standortes. Die Verlagerung des Mietgegenstandes an einen anderen Standort ist grundsätzlich nicht gestattet.
Sonderabsprachen, beispielsweise bei Wanderbaustellen, bedürfen der Schriftform.
Eine Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausgeschlossen.
Mit Übergabe der Toilettenanlage am Veranstaltungsort geht die Verkehrssicherungspflicht bis zum Abbau der Toilettenanlagen auf den Mieter über.
Nürnberg WC-Mietservice oder ihre Beauftragten haben das Recht, auch während einer Vermietung jederzeit den Zustand der Toilettenanlagen und sonstiger Sachgesamtheiten zu überprüfen und diese zu diesem Zweck zu begehen.

Haftung, Mängel
Der Mieter haftet für alle Schäden an Mietgegenständen, die aus unsachgemäßer oder missbräuchlicher Benutzung entstehen. Insbesondere trägt der Mieter das Risiko von Verlust, Einbruch und Diebstahl sowie jeglicher Beschädigung der Mietgegenstände. Die Verpflichtung zur Entrichtung des Mietpreises bleibt hiervon unberührt.
Für Schäden, die am Mietobjekt durch Diebstahl, Brand, Vandalismus, mutwillige Beschädigung, unsachgemäße Verwendung oder sonstiges Verschulden, auch Dritter wie insbesondere Beauftragter, Besucher, Gäste oder sonstiger Dritte, entstehen, haftet der Mieter. Aus nicht sachgemäßem Gebrauch resultierende Reparatur-, Reinigungs-, Ersatzteil- und sonstige Kosten sind vom Mieter zu tragen. Der Vermieter haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die durch das Mietobjekt während der Mietdauer verursacht werden.
Er ist auch verpflichtet, den Mietgegenstand bei Anlieferung auf Mängelfreiheit und Betriebsbereitschaft zu prüfen und ggf. festgestellte Mängel anzuzeigen. Die Anzeige gilt als rechtzeitig, sofern sie innerhalb von 24 Stunden bei Nürnberg WC-Mietservice eingeht. Mängelrügen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Bei begründeten Mängelrügen hat Nürnberg WC-Mietservice zunächst das ausschließliche Recht auf zweimalige Nachbesserung. Schlägt diese fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Reklamationen sind unverzüglich unserem Serviceteam zu melden, damit die entsprechende Beseitigung gewährleistet werden kann. Beanstandungen berechtigen nicht zur Kürzung oder Kündigung der vereinbarten Mietpreiszahlung.

Abmeldung, Abholung
Der Mieter verpflichtet sich, die Rückgabe der Mietgegenstände rechtzeitig zu avisieren. Abmeldungen können nur während unserer Bürozeiten, Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 ? 16:00 Uhr, erfolgen. Sie können telefonisch, per Fax oder per Email durchgegeben werden. Die Mietzeit endet mit dem individualvertraglich vereinbarten Termin oder mit Beginn der Woche, die der Abmeldung folgt. Die Mietzeit endet nicht, sofern die Kabine nach Abmeldung weiter in Anspruch genommen wird oder die Abholung durch Verschulden des Vermieters nicht möglich war.
Stillstandzeiten wegen Betriebsferien sind auf Grund unserer EDV-Struktur mindestens 3 Kalenderwochen vor Ferienbeginn schriftlich anzumelden.

Abrechnung
Rechnungen über den Mietzins sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen. Ist der Mieter in Verzug, hat Nürnberg WC-Mietservice das Recht, die Miet- und andere Vertragsgegenstände sofort in Besitz zu nehmen. Das gleiche gilt bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Mieters.
Für jede Zahlungserinnerung wird eine Verwaltungsgebühr von 6,00 € vereinbart.
Privatpersonen sind seit dem 01.08.2004 dazu verpflichtet, Rechnungen und den Zahlungsbeleg (Kontoauszug) 2 Jahre aufzubewahren.

Datenschutz
Hinweis gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz: Der Mieter ist damit einverstanden, dass Daten über seine Person und über das Vertragsverhältnis maßgeblichen Umstände bei Nürnberg WC-Mietservice gespeichert, geändert und/oder gelöscht und erforderlichenfalls, soweit nicht anders offenkundig die Interessen des Mieters verletzt werden, an Dritte zur ordnungsgemäßen Bearbeitung übermittelt werden.

Salvatorische Klausel
Die (Teil)Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lassen die Wirksamkeit der anderen unberührt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Ursprungsbestimmungen am nächsten kommt.

Gerichtsstand
Als vereinbarter Gerichtsstand für beide Vertragspartner gilt der Sitz von Nürnberg WC-Mietservice.